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   BVerwG, 01.02.2010 - 1 C 13.09   

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https://dejure.org/2010,10316
BVerwG, 01.02.2010 - 1 C 13.09 (https://dejure.org/2010,10316)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2010 - 1 C 13.09 (https://dejure.org/2010,10316)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - 1 C 13.09 (https://dejure.org/2010,10316)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 10 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 30 Abs 3 AsylVfG 1992, § 30 Abs 5 AsylVfG 1992
    Titelerteilungssperre bei als offensichtlich unbegründet abgelehntem Asylantrag; Altfall; Bestandskraft vor Inkrafttreten

  • Wolters Kluwer

    Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.R.d. Anspruchs eines kurdischen Anhängers der yezidischen Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 25 Abs. 5, AsylVfG § 30 Abs. 3
    Aufenthaltserlaubnis, offensichtlich unbegründet, Sprungrevision, Sperrwirkung

  • rewis.io

    Titelerteilungssperre bei als offensichtlich unbegründet abgelehntem Asylantrag; Altfall; Bestandskraft vor Inkrafttreten

  • ra.de
  • rewis.io

    Titelerteilungssperre bei als offensichtlich unbegründet abgelehntem Asylantrag; Altfall; Bestandskraft vor Inkrafttreten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) i.R.d. Anspruchs eines kurdischen Anhängers der yezidischen Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 30.08

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Auslegung von Verwaltungsakten;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 1 C 13.09
    Diese Titelerteilungssperre erfasst nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nicht die Fälle, in denen die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 3 AsylVfG bereits vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes im Januar 2005 bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom 25. August 2009 - BVerwG 1 C 30.08 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • VG Hannover, 23.07.2021 - 5 B 2028/21

    Ausweisung; Betäubungsmittel, Ausweisung: Verhältnismäßigkeit; Drogentherapie;

    Sie erfasst nicht die Fälle, in denen - wie im Fall des Antragstellers - die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 3 AsylVfG a. F. bereits vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes im Januar 2005 bestandskräftig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.02.2010 - 1 C 13/09 -, juris).
  • VG Berlin, 29.06.2011 - 35 K 288.09

    Anforderungen an die Beweisbarkeit der Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Der Umstand, dass der Antrag auf Anerkennung als Asylbewerber mit Bescheid vom 23. Februar 2000 als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, steht der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen, weil § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG diesen Fall, der vor Inkrafttreten der Regelung bestandskräftig geworden ist, nicht erfasst (Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2010 - 1 C 13.09 - Juris, Rn. 9).
  • VG Berlin, 29.06.2011 - 55 K 288.09

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen,

    Der Umstand, dass der Antrag auf Anerkennung als Asylbewerber mit Bescheid vom 23. Februar 2000 als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, steht der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen, weil § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG diesen Fall, der vor Inkrafttreten der Regelung bestandskräftig geworden ist, nicht erfasst (Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2010 - 1 C 13.09 - Juris, Rn. 9).
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