Rechtsprechung
BVerwG, 01.02.2010 - 1 C 13.09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 10 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 30 Abs 3 AsylVfG 1992, § 30 Abs 5 AsylVfG 1992
Titelerteilungssperre bei als offensichtlich unbegründet abgelehntem Asylantrag; Altfall; Bestandskraft vor Inkrafttreten - Wolters Kluwer
Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.R.d. Anspruchs eines kurdischen Anhängers der yezidischen Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 25 Abs. 5, AsylVfG § 30 Abs. 3
Aufenthaltserlaubnis, offensichtlich unbegründet, Sprungrevision, Sperrwirkung - rewis.io
Titelerteilungssperre bei als offensichtlich unbegründet abgelehntem Asylantrag; Altfall; Bestandskraft vor Inkrafttreten
- ra.de
- rewis.io
Titelerteilungssperre bei als offensichtlich unbegründet abgelehntem Asylantrag; Altfall; Bestandskraft vor Inkrafttreten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) i.R.d. Anspruchs eines kurdischen Anhängers der yezidischen Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 27.05.2009 - 11 A 3408/07
- BVerwG, 19.08.2009 - 1 PKH 6.09
- BVerwG, 26.08.2009 - 1 C 13.09
- BVerwG, 01.02.2010 - 1 C 13.09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 30.08
Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Auslegung von Verwaltungsakten; …
Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 1 C 13.09
Diese Titelerteilungssperre erfasst nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nicht die Fälle, in denen die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 3 AsylVfG bereits vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes im Januar 2005 bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom 25. August 2009 - BVerwG 1 C 30.08 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
- VG Hannover, 23.07.2021 - 5 B 2028/21
Ausweisung; Betäubungsmittel, Ausweisung: Verhältnismäßigkeit; Drogentherapie; …
Sie erfasst nicht die Fälle, in denen - wie im Fall des Antragstellers - die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 3 AsylVfG a. F. bereits vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes im Januar 2005 bestandskräftig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.02.2010 - 1 C 13/09 -, juris). - VG Berlin, 29.06.2011 - 35 K 288.09
Anforderungen an die Beweisbarkeit der Mitgliedschaft in einer terroristischen …
Der Umstand, dass der Antrag auf Anerkennung als Asylbewerber mit Bescheid vom 23. Februar 2000 als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, steht der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen, weil § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG diesen Fall, der vor Inkrafttreten der Regelung bestandskräftig geworden ist, nicht erfasst (Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2010 - 1 C 13.09 - Juris, Rn. 9). - VG Berlin, 29.06.2011 - 55 K 288.09
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, …
Der Umstand, dass der Antrag auf Anerkennung als Asylbewerber mit Bescheid vom 23. Februar 2000 als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, steht der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen, weil § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG diesen Fall, der vor Inkrafttreten der Regelung bestandskräftig geworden ist, nicht erfasst (Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2010 - 1 C 13.09 - Juris, Rn. 9).